Betriebskosten · § 556 BGB
Mietverwaltung

Nebenkostenabrechnung: Fristen, Verteilerschlüssel und häufige Fehler

📅 Stand: 04.11.2026✍ Central Desk Redaktion⏱ ca. 3 Min. Lesezeit

Die Betriebskostenabrechnung – umgangssprachlich Nebenkostenabrechnung – ist eine der fehleranfälligsten Aufgaben der Mietverwaltung. Wer die Fristen verpasst, verliert Nachforderungen; wer falsch verteilt, riskiert Einwendungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Die Fristen

Beispiel: Abrechnungsjahr 2025 (Kalenderjahr) – die Abrechnung muss dem Mieter bis zum 31.12.2026 zugegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

Was darf umgelegt werden?

Umlegbar sind nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind und zu den Kostenarten der Betriebskostenverordnung gehören (§ 2 BetrKV), etwa Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss sowie „sonstige Betriebskosten“, wenn sie konkret benannt sind.

Nicht umlegbar sind Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie Bankgebühren.

Der richtige Verteilerschlüssel

Häufige Fehler

Belegeinsicht

Der Mieter kann die Belege zur Abrechnung einsehen. Eine geordnete, digitale Belegablage spart hier viel Zeit.

Central Desk erstellt die Abrechnung je Mieter mit den vereinbarten Umlageschlüsseln, berücksichtigt Ein- und Auszüge taggenau, übernimmt Heizkosten aus den Daten der Messdienste und teilt die CO₂-Kosten auf.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Bei Abrechnung nach Kalenderjahr also bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Was passiert bei verspäteter Abrechnung?

Nachforderungen sind ausgeschlossen, außer der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Guthaben des Mieters sind trotzdem auszuzahlen.

Welcher Verteilerschlüssel gilt ohne Vereinbarung?

Die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB); verbrauchsabhängige Kosten nach Verbrauch, Heizkosten nach der Heizkostenverordnung.

Rechtsgrundlagen

Stand: 4. November 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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