Der Verwalter muss die Beschlusssammlung unverzüglich führen. Central Desk übernimmt Beschlüsse direkt aus Versammlung und Umlaufverfahren – fortlaufend nummeriert und jederzeit auffindbar.
Nach § 24 Abs. 7 WEG:
Jahresweise Nummerierung (z. B. 2026/001) – automatisch bei Übernahme aus Protokoll oder Umlaufbeschluss.
Volltextsuche über alle Beschlüsse eines Objekts – nach Stichwort, Datum oder Tagesordnungspunkt.
Eigentümer und Beirat sehen die Beschlusssammlung im Portal – ohne Termin im Büro.
Anfechtung, Urteil und Aufhebung werden am Beschluss vermerkt und bleiben nachvollziehbar.
Der Verwalter; gibt es keinen, der Vorsitzende der Versammlung (§ 24 Abs. 8 WEG). Bei Selbstverwaltung bietet sich eine digitale Sammlung an, auf die alle Eigentümer zugreifen.
Ja. Das Gesetz schreibt keine Papierform vor; entscheidend sind Vollständigkeit, Nummerierung und unverzügliche Eintragung.
Jeder Wohnungseigentümer, außerdem Dritte mit Ermächtigung eines Eigentümers – etwa ein Kaufinteressent.
Eine nicht ordnungsgemäß geführte Beschlusssammlung kann ein wichtiger Grund für die Kündigung des Verwaltervertrags sein. Deshalb lohnt sich ein Werkzeug, das die Einträge automatisch aus Protokoll und Umlaufbeschluss übernimmt.
Rechtliche Angaben ohne Gewähr, Stand: November 2026. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.