Seit Oktober 2024 erlaubt das WEG rein virtuelle Versammlungen. Central Desk begleitet den ganzen Ablauf: von der Einladung bis zum Eintrag in die Beschlusssammlung.
Tagesordnung erstellen, Einladung in Textform an alle Eigentümer versenden, Vollmachtsformular beilegen.
Eigentümer nehmen vor Ort, per Video oder beides teil; Anwesenheit und Vollmachten werden erfasst.
Abstimmung je Tagesordnungspunkt, auch online; Auszählung nach Kopf-, Objekt- oder Wertprinzip (Miteigentumsanteile) – je nach Gemeinschaftsordnung.
Niederschrift als PDF, Beschlüsse direkt in die Beschlusssammlung, Veröffentlichung im Eigentümerportal.
Ja, seit dem 17. Oktober 2024, wenn die Eigentümer sie mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen (§ 23 Abs. 1a WEG). Der Beschluss gilt höchstens drei Jahre.
Mindestens drei Wochen, außer in Fällen besonderer Dringlichkeit (§ 24 Abs. 4 WEG). Die Einladung muss in Textform erfolgen.
Für die Online-Abstimmung genügt ein Browser. Für die Bild- und Tonübertragung nutzen Sie den Dienst Ihrer Wahl, z. B. Microsoft Teams oder Zoom.
Central Desk erzeugt das Protokoll und trägt die Beschlüsse mit fortlaufender Nummer in die Beschlusssammlung ein (§ 24 Abs. 7 WEG).
Rechtliche Angaben ohne Gewähr, Stand: November 2026. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.